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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 W 18/10

Datum:
08.09.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-2 W 18/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0908.I2W18.10.00
 
Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 9. Juli 2010 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (aus den Gründen des Schreibens an die Parteivertreter vom 21. Juli 2010) dahingehend berichtigt, dass

o im Tenor der Betrag „24.234,-- €“ ersetzt wird durch den Betrag „24.454,-- €“;

o in den Gründen

- (zu II., Seite 3) der Betrag „1.753,33 €“ ersetzt wird durch „1.934,-- €“,

- (Seite 5) der Betrag „1.700,-- €“ ersetzt wird durch „1.900,-- €“, der Betrag von „85,-- €“ ersetzt wird durch „95,-- €“ und die Honorar-gruppe „M3“ ersetzt wird durch die Honorargruppe „10“.

 
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