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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 183/05

Datum:
18.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 183/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0218.I24U183.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 19 O 21/05
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung seines weiterge-henden Rechtsmittels das am 18. November 2005 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal -Einzelrichter- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.170,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04. Mai 2005 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten aller Rechtszüge tragen der Kläger 89% und der Beklagte 11%. Davon ausgenommen sind die außergerichtlichen Auslagen der Partei-en im zweiten Durchgang des Berufungsrechtszuges; von diesen Auslagen tragen der Kläger 60% und der Beklagte 40%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, der Beklagte leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

Die Revision wird zugunsten des Klägers zugelassen.

 
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