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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 164/09

Datum:
23.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 164/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0223.I24U164.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 3 O 502/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Juli 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 861,95 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Februar 2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 96 % der Kläger und zu 4 % die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei wird nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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