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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-22 U 97/10

Datum:
26.11.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-22 U 97/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:1126.I22U97.10.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 23. April 2010 verkünde-te Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelas-sen, die Vollstreckung der Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

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