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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 54/09

Datum:
12.01.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 54/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0112.I20U54.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Februar 2009 verkün-dete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre¬ckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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