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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 21/10

Datum:
07.09.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 21/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0907.I20U21.10.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Januar 2010 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 22. Mai 2009 wird aufrechter-halten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll¬streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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