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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 191/09

Datum:
13.04.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 191/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0413.I20U191.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. November 2009 verkün-dete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düs-seldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und der Anschlussberufung teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.100,-- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Ja-nuar 2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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