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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 131/09

Datum:
08.03.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 131/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0308.I20U131.09.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Juni 2009 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll¬streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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