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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 10/10

Datum:
24.08.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 10/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0824.I20U10.10.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist wegen des Zahlungsanspruchs und der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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