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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 188/09

Datum:
23.03.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 188/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0323.I1U188.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. September 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.529,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. August 2008 zu zahlen.

Darüber hinaus werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 176,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Februar 2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 64 % dem Kläger und zu 36 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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