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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 238/09

Datum:
21.04.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 238/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0421.I18U238.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.11.2009 (31 O 78/08) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.040 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2008 zu zahlen. Die weiter-gehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 1/3, die Beklag-te 2/3. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die Klägerin ¼, die Beklagte ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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