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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 215/09

Datum:
21.04.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 215/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0421.I18U215.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf vom 15.10.2009 (31 O 62/09) unter Zurück-weisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.525,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 20.02.2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin zu 1/5, die Be-klagte zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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