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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-17 W 14/10

Datum:
19.07.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-17 W 14/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0719.I17W14.10.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 18.02.2010 abgeändert. Dem Kläger wird Prozess-kostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. aus Köln zu den Bedingungen eines in Duisburg ansässigen Rechtsanwaltes insoweit bewilligt, als er Zahlung von 36.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit Zug um Zug gegen Aushändigung von 10.000 auf den Namen lautende Stückaktien der T. Beteiligungen AG beantragen wird. Der Kläger hat einmalig aus seinem Vermögen 400 € und ab 01.06.2010 monatlich 30 € Raten zu zahlen.

 
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