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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 U 71/09

Datum:
26.11.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-16 U 71/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:1126.I16U71.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 4 O 252/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 6. März 2009 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger jeweils 5.352,95 € nebst Jahreszin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz seit dem 01.09.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leis-tet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision wird zugelassen.

 
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