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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 227/02

Datum:
12.08.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 227/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0812.I15U227.02.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Oktober 2002 verkündete Teilurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeän-dert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klageanträge zu 1. a) und b) werden abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Im Übri-gen bleibt die Kostenentscheidung dem erstinstanzlichen Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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