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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-12 U 211/09

Datum:
16.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-12 U 211/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:1216.I12U211.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 8 O 287/07
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. November 2009 verkündete

         Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

          abgeändert und die Klage abgewiesen.

          Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

          Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten

         durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu

         vollstreckenden  Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte Sicherheit in

         Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

 
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