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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-12 U 142/09

Datum:
16.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-12 U 142/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:1216.I12U142.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 3 O 100/07
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.07.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 43.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2004 zu zahlen.

Im übrigen verbleibt es bei der Klageabweisung.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 1/5, die Be-klagte 4/5.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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