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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-11 U 23/09

Datum:
12.05.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-11 U 23/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0512.I11U23.09.00
 
Tenor:

In pp.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzel¬richters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 22.09.2009, Az. 3 O 76/09, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicher¬heit in Höhe von 115 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

 
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