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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 148/09

Datum:
23.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 148/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0223.I10W148.09.00
 
Tenor:

Auf die weitere Anweisungsbeschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Be-schluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04.11.2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Kostenrechnung Nr. Z … vom 14.03.2008 wird hinsichtlich der Positi-on

„§ 55 Abs. 1, Qualifizierte Signatur gem. § 39a BeurkG 20,- EUR“

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer aufgehoben.

Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.

 
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