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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 60/10

Datum:
23.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 60/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:1223.I10U60.10.00
 
Tenor:

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 7. April 2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 535,50 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 92 %, der Beklagte zu 8 %.

Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 95 %, der Beklagte zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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