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Oberlandesgericht Düsseldorf, III-4 Ws 80/10

Datum:
25.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4.Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-4 Ws 80/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0225.III4WS80.10.00
 
Tenor:

Der Haftbefehl wird aufgehoben.

Die Angeschuldigte ist in dieser Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeschuldigten fallen der Staatskasse zu Last.

 
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