Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, III-3 RBs 29/10

Datum:
24.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-3 RBs 29/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0224.III3RBS29.10.00
 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprü-fung des Urteils aufgrund der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 2 u. 3 StPO).

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels (§ 46 Abs. 1

OWiG, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).

Ergänzend zu der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft bemerkt der Senat:

Der Bußgeldbescheid vom 10. August 2009 genügt den Anforderungen, die gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG an die Abgrenzungs- und Informationsfunktion zu stellen sind. Der objektive Erklärungswert der abgekürzten Tatortbezeichnung „Wuppertal, BAB 01 W/01-373,0/DO 100“ ist dahingehend eindeutig, dass Tatort die Autobahn A 1, Kilometer 373,0, Fahrtrichtung Dortmund, war. Dass dort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt, wird ohnehin zusätzlich im wei-teren Text mitgeteilt.

Soweit bei einer solchen Kurzbezeichnung auf Seiten des Adressaten im Einzelfall ein subjektiver Erläuterungsbedarf bestehen kann, ist das Minus gegenüber einer volltextlichen Tatortbezeichnung mit Einheitsangaben

(Kilometer bzw. km/h) nicht derart gravierend, dass dies die Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids zur Folge hätte. Indes wäre zur Verdeutlichung und zur Vermeidung formaler Einwände eine volltextliche Tatortbezeich-nung zu bevorzugen, bei der die in die Kurzbezeichnung integrierte Mess-stellen-Nummer (hier: W/01-373,0/DO) unter Wegfall des Kürzels W/01 nach

Kilometerangabe und Fahrtrichtung aufgelöst wird (z. B. Wuppertal, Auto-bahn A 1, Kilometer 373,0, Fahrtrichtung Dortmund, 100 km/h).

 
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank