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Oberlandesgericht Düsseldorf, III-1 RVs 37/10

Datum:
06.05.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-1 RVs 37/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0506.III1RVS37.10.00
 
Tenor:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Jugendrichters des Amtsgerichts Erkelenz vom 15. Oktober 2009 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es ihn betrifft.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Strafrichter des Amtsgerichts Erkelenz zurückverwiesen.

 
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