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Oberlandesgericht Düsseldorf, 6 U 33/10

Datum:
15.07.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 33/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0715.6U33.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 3 O 196/09
 
Tenor:

Unter der Zurückweisung der Berufung des Beklagten zu 1) wird auf die Anschlussberufung der Klägerin das am 26.08.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin € 52.639,43 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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