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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 23/09

Datum:
11.11.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 23/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:1111.VII.VERG23.09.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen durch Unterlassen einer fristgemäßen Entscheidung durch die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg (VK 04/08) fingierte Zurückweisung seines Nachprüfungsantrages wird – unter Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin) trägt der Antragsteller.

2.

Der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.

3.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 16.000 Euro festgesetzt.

 
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