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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-5 U 147/07

Datum:
02.07.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 U 147/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0702.I5U147.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.12.2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgericht Düsseldorf – 10 O 502/06 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.369,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2002 sowie vorgerichtliche nicht anrechenbare Rechtsanwalts-kosten in Höhe von 361,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.20007 zu zah-len.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das weitergehende Rechtsmittel der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägen die Klägerin zu 21 % und die Beklagte zu 79%; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 19% und der Beklagten zu 81% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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