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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 W 57/08

Datum:
26.06.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-4 W 57/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0626.I4W57.08.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den seinen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss der

1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 3. September 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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K.                                                        S.                                                        Dr. S.

 

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