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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 217/08

Datum:
21.01.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 217/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0121.I3WX217.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 5 T 404/05
Leitsätze:

FGG § 15 Abs. 1; ZPO §§ 406 Abs. 5, 567 Abs. 1, 574 Abs. 1 Nr. 2

Seit Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes aus dem Jahre 2001 ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Entscheidung des Landgerichts, durch die ein im Beschwerdeverfahren gegen einen Sachverständigen angebrachtes Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, nur noch die sofortige weitere Beschwerde und diese nur dann gegeben, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Januar 2009 – I-3 Wx 217/08

 
Tenor:

Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 3. hat die den übrigen Beteiligten im Verfahren vor dem Senat notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Geschäftswert: 3.000 €.

 
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