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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 153/09

Datum:
07.12.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 153/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:1207.I3WX153.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 19 T 118/09
Leitsätze:

BNotO § 15 Abs. 1 Satz 1

Ist dem Notar nach dem von ihm beurkundeten Kaufvertrag über ein zu errichtendes und zu vermietendes Gebäude die Auszahlungsreife des auf dem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises durch Vorlage eines Übergabeprotokolls nachzuweisen, das „keine Mängel oder Restarbeiten beinhalten darf, die den Mieter berechtigen, die Miete nicht in voller Höhe zu entrichten“, so kann der Verkäufer die Voraussetzung für die Auszahlung des hinterlegten Kaufpreises nicht durch eine einseitige Bestätigung der Mängelfreiheit ohne Mitwirkung des Mieters schaffen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Dezember 2009 – I-3 Wx 153/09

 
Tenor:

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1 hat der Beteiligten zu 2 die ihr im Verfahren der weite-ren Beschwerde notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert: 188.000,- Euro.

 
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