Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 U 75/08

Datum:
19.08.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-3 U 75/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0819.I3U75.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. November 2008 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 26.961,63 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 23. Januar 2008 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Abtretung – als Mitgläubiger – der Herrn H.-J. Z. (H. 72, 4. V.) möglicherweise zustehen-den Ansprüche gegen die R. Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH oder gegen ein anderes Unternehmen des R.-Konzerns wegen einer Zuvielzahlung auf diejenigen Ansprüche, die diesem Unternehmen gegen Herrn Z. wegen Zahlung einer überhöhten Einspeisevergütung infolge Falschabrechnung der Photovoltaikanlage auf dem Grundstück H. 72 in 4. V. zustehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank