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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 56/08

Datum:
21.04.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 56/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0421.I24U56.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 7 O 219/05
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Februar 2008 verkündete Ur-teil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verur-teilt, an den Kläger 3.361,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Februar 2006 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger zu 77% und der Be-klagten zu 23% auferlegt; die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Be-klagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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