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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 160/08

Datum:
21.04.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 160/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0421.I24U160.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 12 O 88/07
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juli 2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und ins-gesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin wird unter Abweisung der weitergehenden Widerklage verurteilt, an die Beklagte 579,89 EUR zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 85% und die Be-klagte zu 15%; die Kosten des zweiten Rechtszuges werden der Klägerin auf-erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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