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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 101/08

Datum:
26.02.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 101/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0226.I24U101.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 10 O 152/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. April 2008 ver-kündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Möncheng-ladbach teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des wei-tergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die GbR R. & Kollegen i.L. EUR 4.430,03 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Januar 2003 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 52 % die Kläger und zu 48 % die gesamtschuldnerisch haftenden Beklag-ten. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 32 % die Kläger und zu 68 % die gesamtschuldnerisch haftenden Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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