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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 119/08

Datum:
02.06.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 119/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0602.I23U119.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4.7.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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