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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-22 U 184/08

Datum:
08.05.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-22 U 184/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0508.I22U184.08.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten zu 2 wird das am 25. September 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 3.030,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2003 zu zahlen.

Die Beklagte zu 1 wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 5.869,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2003 sowie weitere 11.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten zu 2 und die Berufung der Beklagten zu 1 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 44 % als Gesamtschuldner, die übrigen Kosten trägt die Beklagte zu 1 allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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