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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 W 54/09

Datum:
20.07.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-20 W 54/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0720.I20W54.09.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2009 im Kostenpunkt dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner zu 3/4 und der Antragstellerin zu 1/4 auferlegt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

 
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