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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 77/08

Datum:
19.05.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 77/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0519.I20U77.08.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Februar 2008 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe von 120% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzu-wenden, wenn nicht die Klägerin vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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