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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 164/08

Datum:
15.09.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 164/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0915.I20U164.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 3. Juni 2008 verkündete Urteil der 14c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.787,74 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Januar 2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 87 % und die Klä-ger zu 13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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