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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 W 13/09

Datum:
27.03.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-1 W 13/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0327.I1W13.09.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung

ihres weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 14. Januar 2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Antragstellerin wird für ihre beabsichtigte Klage insoweit ratenfreie Pro-zesskostenhilfe bewilligt, als sie beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen zu zahlen.

Ihr wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte im ersten Rechtszug Rechtsanwalt G. in B. beigeordnet.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten wer-den nicht erstattet.

 
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