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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-19 U 8/09

Datum:
21.10.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-19 U 8/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:1021.I19U8.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. November 2008 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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