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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 W 79/09

Datum:
14.12.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-18 W 79/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:1214.I18W79.09.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 10.07.2009 - 15 O 462/08 - teilweise dahin abgeändert, dass von dem Kläger 1.635 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.06.2009 an die Beklagte zu erstatten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

 
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