Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 W 60/08

Datum:
04.02.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-18 W 60/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0204.I18W60.08.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Düsseldorf vom 14.10.2008 teil-weise abgeändert und der aufgrund des Versäumnisurteils der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 04.09.2008 von der Beklagten an die Klägerin zu erstattende Betrag auf 7.844,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2008 festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank