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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 104/09

Datum:
28.10.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 104/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:1028.I18U104.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weiterge-henden Berufung das am 16.04.2009 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (31 O 9/08) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.333,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7/10 und die Beklagte zu 3/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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