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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 U 109/09

Datum:
27.07.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-16 U 109/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0727.I16U109.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 13 O 176/08
 
Tenor:

Der Antrag der Kläger auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Kläger gegen das am 17.04.2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungs- und des Wiedereinsetzungsver-fahrens.

Der Streitwert für das Berufungs- und Wiedereinsetzungsverfahren wird auf jeweils 50.334 € festgesetzt.

 
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