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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 90/08

Datum:
27.01.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 90/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0127.I10W90.08.00
 
Leitsätze:

KostO § 20 Abs. 2

§ 20 Abs. 2 KostO kann auch auf bedingte Erwerbsrechte anzuwenden sei, wenn der Abschluss des Übertragungsvertrages vergleichbar fern liegend und ungewiss ist wie bei einem Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht.

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 14.07.2008 wird zurückgewie-sen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht er-stattet.

 
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