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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 62/06

Datum:
25.02.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 62/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0225.I10W62.06.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 24.05.2006 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die dem Sachverständigen Dipl.-Ing. L. zu gewährende Vergütung für sein Gutachten vom 20.04.2006 wird auf EUR 748,20 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht er-stattet.

 
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