Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 32/09

Datum:
07.04.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 32/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0407.I10W32.09.00
 
Leitsätze:

Aufwendungen eines Sachverständigen für eine Bahncard 100 sind – jedenfalls wäh-rend deren Gültigkeitsdauer - auch nicht anteilig als Reisekosten erstattungsfähig.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Vorsitzenden der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 25.02.2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die dem Sachverständigen Dr.-Ing. Jochen B. für die Erstellung seines Gut-achtens vom 28.08.2008 zu zahlende Vergütung einschließlich Aufwendungen und Auslagen wird auf EUR 3771,23 festgesetzt. Der weitergehende Festset-zungsantrag wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerden ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank