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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 145/08

Datum:
24.02.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 145/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0224.I10W145.08.00
 
Leitsätze:

JVEG §§ 12 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 2 Nr. 2

Es gibt im Regelfall keinen Grund dafür, der Hilfskraft eine doppelt so hohe Kilome-terpauschale zuzubilligen als der Sachverständige selbst nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG erhält.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter - vom 13.02.2008 wird zurückge-wiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht er-stattet.

 
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