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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 102/09

Datum:
20.10.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 102/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:1020.I10W102.09.00
 
Tenor:

Auf die Streitwertbeschwerde des Beklagten zu 2) wird der Streitwertbe-schluss der Kammer vom 27.08.2009 unter Zurückweisung der weitergehen-den Beschwerde teilweise abgeändert. Der Streitwert für den Räumungsan-trag wird auf 9.996,00 € (= 12 x 700,00 € x 19 % MWSt.) und für den Vergleich auf 18.088,00 € (= 9.996,00 € + 6.378,00 € + 1.713,60 €) festgesetzt.

 
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