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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 88/09

Datum:
10.12.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 88/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:1210.I10U88.09.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. März 2009 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklag-ten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstrecken-den Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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